Bundesgerichtshof

Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Schriften – und die Konkurrenzen

Der zeitgleiche Besitz von verbreiteten bzw. öffentlich zugänglich gemachten sowie darüber hinausgehenden kinderpornografischen Schriften verknüpft den unerlaubten Besitz kinderpornografischer Schriften mit jeder Verbreitungshandlung zu einer einheitlichen Tat.

Insoweit gilt: Zwar verdrängen die Tathandlungsvarianten des Verbreitens bzw. des öffentlichen Zugänglichmachens kinderpornografischer

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Kindesmissbrauch

Der Soldat und die Kinderpornos

Das Zugänglichmachen kinderpornographischer Inhalte indiziert unabhängig davon die disziplinarische Höchstmaßnahme, ob dem Verhalten eine pädophile oder eine masochistische Sexualpräferenz zugrunde liegt. Eine Wehrbeschädigung kann in diesem Zusammenhang grundsätzlich nicht als mildernder Umstand gewertet werden.

Im hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall

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Justizvollzugsanstalt

Der Justizvollzugsbeamte – und seine Kinderpornos

Bei einer Disziplinarklage gegen einen Justizvollzugsbeamten wegen des Besitzes kinderpornografischen Bildmaterials reicht der Orientierungsrahmen für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Das hat aktuell das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dem Fall eines nordrhein-westfälischen Justizvollzugsbeamten entschieden. Im

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Der Lehrer und die Kinderpornos

Der strafbare Besitz von Kinderpornographie durch Lehrer – selbst in geringer Menge – führt in Disziplinarverfahren in aller Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute in zwei Revisionsverfahren entschieden und dabei seine Rechtsprechung zu

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Internetverbot als Bewährungsauflage

Einem wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften Verurteilten kann ein Internetverbot als Bewährungsweisung erteilt werden, sofern Bereiche, in denen der Verurteilte zur Lebensführung die Nutzung des Internets angewiesen ist, ausgenommen werden.

In dem hier vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall wurde der heute

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