Die Eingemeindung von Reinsdorf

Die Auflösung einer Gemeinde und ihre Eingemeindung in eine Stadt verletzt nicht das kommunale Selbstverwaltungsrecht, wenn keine formellen Fehler bei der Bürgeranhörung im Gesetzgebungsverfahren vorliegen und die Zuordnung sich am Gemeinwohl orientiert und die örtlichen Verhältnisse und strukturellen Besonderheiten angemessen

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Wenn im Winter der Schnee fällt…

Die gesetzliche Übertragung der Winterdienstpflicht auf öffentlichen Gehwegen – und damit die Änderung der ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit der Anlieger – ist mit dem in der Berliner Verfassung garantierten Eigentumsgrundrecht vereinbar.

So der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin in dem hier vorliegenden Fall

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Der verspätete Haushaltsentwurf

Den Haushaltsentwurf 2012 so rechtzeitig in das Parlament einzubringen, dass der Haushaltsplan vor Beginn des Haushaltsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt werden kann (Vorherigkeitsgebot), ist keine Sollvorschrift, sondern eine zwingende Verpflichtung, die von der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen verletzt worden ist.

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Neugliederung von Gemeinden in Sachsen-Anhalt

Die Gemeinden Prittitz und Gröbitz sind durch die Zuordnung zur Einheitsgemeinde Stadt Teuchern nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt. Mit dieser Begründung hat jetzt das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt die kommunalen Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt

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