Für die Frage der Dienstfähigkeit eines Lehrers kommt es nicht auf die für niedersächsische Beamte geltende, regelmäßige Arbeitszeit von 40 Wochenstunden an, sondern auf die in der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte festgelegte Regelstundenzahl.
Kann ein Lehrer aufgrund einer dauerhaften Erkrankung lediglich
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