Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers

Aufwendungen eines Lehrers für Bücher und Zeitschriften können nach einer Entswcheidung des Bundesfinanzhofs als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Literatur unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dient und ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich verwendet wird.

In dem vom Bundesfinanzhof

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Der Amoklauf als Dienstunfall

Kann der Amoklauf eines Schülers für einen Lehrer einen Dienstunfall darstellen, auch wenn sich der Lehrer während des Amoklaufs gar nicht an der Schule aufgehalten hat? Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat jetzt der Klage eines Lehrers der Albertville-Realschule in Winnenden gegen

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Rechtswidrige Teilzeitanordnung bei Beamten

Durch rechtswidrige Anordnung von Teilzeit kann der Dienstherr die gesetzlichen Besoldungs- und Versorgungsansprüche eines Beamten nicht verkürzen. Bei Aufhebung der Anordnung kann der unfreiwillig teilzeitbeschäftigte Beamte die rückwirkende Nachzahlung der Besoldungsdifferenz zu den Bezügen eines vollzeitbeschäftigten Beamten und die versorgungsrechtliche

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Zwangsteilzeit beamteter Lehrer in Brandenburg

Ein sich auf den Beschäftigungsumfang beziehender Zusatz in einer Ernennungsurkunde macht die Beamtenernennung nicht unwirksam. Dies entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in zwei bei ihm anhängigen Verfahren brandenburger „Teilzeit-Lehrer“. Weiter stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, das es für eine Teilzeitbeschäftigung gegen den

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Der Zeckenbiss als Dienstunfall

Ein Zeckenbiss und die darauf zurückzuführende Borrelioseinfektion können nach einem heute verkündetenUrteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ausnahmsweise als Dienstunfall anerkannt werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Tag und der Ort des Zeckenbisses hinreichend genau festgestellt werden können und feststeht,

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Der Lehrer und die Leserbriefe

Ein beamteter Lehrer muss sich auch bei Leserbriefen für die regionale Zeitung eine gewisse Mäßigung auferlegen. Dies musste jetzt auch ein Lehrer aus Rheine erfahren, der sich vor dem Verwaltungsgericht Münster gegen die ihm von der Bezirksregierung Münster erteilte Missbilligung

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Unterrichtsbesuche des Schulleiters

Einem niedersächsischen Lehrer fehlt es an einem subjektiven Recht darauf, dass die Landesschuldbehörde Unterrichtsbesuche, einschließlich unangekündigter Unterrichtsbesuche, ihres Schulleiters unterbindet, wie jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Bestätigung eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Stade entschied.

Zwar bestimmt § 50 Abs. 1 Satz

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3. Säule der Hessischen Lehrergewinnung

Der Fachsenat für Personalvertretungssachen beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat dem Hess. Minister der Justiz als derzeitigen Dienststellenleiter des Kultusministeriums per einstweiliger Verfügung bis zum rechtskräftigen Abschluss eines beim Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängigen Hauptsacheverfahrens untersagt, Maßnahmen zum Vollzug seiner Verordnung über das besondere

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Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer

Nur unmittelbare Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer für allgemein- oder berufsbildende Einrichtungen sind nach zwei jetzt veröffentlichten Urteilen des Bundesfinanzhofs umsatzsteuerfrei. In diesen zwei Entscheidungen hat der BFH zur Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen für selbständige Lehrer Stellung genommen. Seit 1999 sind derartige Leistungen

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Selbständige Lehrer in der Umsatzsteuer

Nur unmittelbare Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer für allgemein- oder berufsbildende Einrichtungen sind umsatzsteuerfrei, so entschied jetzt der Bundesfinanzhof, der in zwei Entscheidungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen für selbständige Lehrer Stellung nehmen musste. Seit 1999 sind derartige Leistungen nach § 4 Nr.

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