Konkurrentenstreit – und die unterlaufene Verfassungsbeschwerde als Amtspflichtverletzung

Die Weigerung des Justizministeriums, mit einer Stellenbesetzung bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde des übergangenen Notarbewerbers zuzuwarten, kann als schuldhafte Amtspflichtverletzung einzuordnen sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in der Hauptsacheentscheidung vom 08.10.2004 bezüglich der Konkurrentenklage des unterlegenen

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Punktesystem bei der Besetzung von Notarstellen

Die fachliche Qualifikation eines Rechtsanwalts für das angestrebte Amt des Notars wird bundesweit anhand von Punktesystemen ermittelt. Es ist gefestigte Rechtsprechung des Senats, dass die aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geänderten Verwaltungsvorschriften der Länder den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ausreichend Rechnung

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Altersgrenze für Notare

Die Regelung in §§ 47 Nr. 1, 48a BNotO, wonach das Amt des Notars mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren erlischt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof.

Diese Altersgrenze verstößt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch nicht

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Notarbewerber und das Punktesystem

Dem Bundesgerichtshof lag jetzt erneut ein Streit um die Bewertung der Bewerber um die Besetzung einer Notarstelle zur Entscheidung vor. Strittig war dabei wiederum das Punktesystem, konkret die Frage, ob allein eine „ungewöhnlich hohe Zahl“ von Beurkundungen, die der Bewerber

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