Deutsche Bank

Prospekthaftung in Altfällen

Gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG ist auf den vorliegenden Prospekt das Verkaufsprospektgesetz in der bis zum 31.05.2012 geltenden Fassung (im Folgenden: VerkProspG aF) anzuwenden, da der Verkaufsprospekt vor dem 1.06.2012 veröffentlicht worden ist.

Nach § 8g Abs.

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Prospektfehler eines Filmfonds (IMF 2)

Bei einem Filmfonds besteht das Hauptrisiko für den Anleger zumeist in der Abhängigkeit des wirtschaftlichen Erfolges vom erwarteten oder erhofften Geschmack des Kinopublikums. Ein Fondsprospekt kann fehlerhaft sein, wenn dieses Risiko verharmlost oder verschleiert wird, beispielsweise durch die unzutreffende Darstellung,

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