Verspätete Urteilsabsetzung

Selbst wenn die äu­ßers­te Frist für die Über­ga­be der Ent­schei­dungs­grün­de an die Ge­schäfts­stel­le von mehr als fünf Mo­na­ten seit Ver­kün­dung des Ur­teils bzw. Nie­der­le­gung des Ur­teils­te­nors noch ge­wahrt ist, gilt ein Ur­teil im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO

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Oberlandesgericht München

Keine grundsätzliche Bedeutung

Eine die Zulassung der Revision rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kommt einer Rechtssache bezüglich einer vom Bundesgerichtshof bislang noch nicht entschiedenen, in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte jedoch einhellig beantworteten Rechtsfrage nicht zu, wenn die

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Die Abwesenheit des Angeklagten

Erfolgt nach Entfernung des Angeklagten während einer Zeugenvernehmung gemäß § 247 StPO in andauernder Abwesenheit des Angeklagten eine förmliche Augenscheinseinnahme, so ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO nicht erfüllt, wenn dem Angeklagten das in seiner Abwesenheit

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