Die Zulässigkeit der Sonntagsöffnung eines Geschäfts im Zweibrücken Fashion Outlet Center ist davon abhängig, ob die eine solche Öffnung gestattende Durchführungsverordnung auch nach der Herabstufung des Flugplatzes Zweibrücken zum Sonderlandeplatz noch wirksam ist. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall betreibt der klagende Händler unter anderem in der Pfalz Ladengeschäfte,
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