Im Land Berlin dürfen Verkaufsstellen für den Vertrieb von Andenken nur unter strengen Voraussetzungen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen hatte eine Kauffrau geklagt, die ein Einzelhandelsladengeschäft in Berlin-Mitte betreibt, in dem sie
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