Ein Gericht eines Mitgliedstaats darf die Erledigung eines grenzüberschreitenden Beweisersuchens nicht allein deshalb verweigern, weil das nationale materielle Recht die begehrte Beweiserhebung verbietet. Die Ablehnungsgründe der Verordnung über die grenzüberschreitende Beweisaufnahme sind abschließend geregelt.
Ein Gericht darf die Erledigung eines
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