Oberlandesgericht München

Vergütungsvereinbarung – und die Anrechnung vorgerichtlicher Kosten auf die Verfahrensgebühr

Eine Anrechnung der vorgerichtlichen Kosten aus einer Vergütungsvereinbarung auf die Verfahrensgebühr findet im Kostenfestsetzungsverfahren nicht statt, wenn die erstattungsberechtigte Partei im Erkenntnisverfahren vorgetragen hat, dass sie mit ihrem Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der vorgerichtlichen Kosten eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat, und die erstattungspflichtige

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Aufklärungspflichten beim Erfolgshonorar

Die wirksame Vereinbarung eines Erfolgshonorars setzt u.a. voraus, dass eine Gegenüberstellung der voraussichtlichen gesetzlichen Vergütung mit der erfolgsabhängigen vertraglichen Vergütung erfolgt.

Nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG. Danach ist in einer Modellrechnung im Rahmen der Vergütungsvereinbarung die voraussichtliche

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Geldscheine

Die zu billige Honorarvereinbarung

Eine Honorarvereinbarung mit einem Rechtsanwalt ist unwirksam, sofern sie die Möglichkeit vorsieht, für die Tätigkeit vor Gericht geringere Gebühren festzusetzen als im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehen. Dies gilt auch, wenn die Regelung auf ein Verhalten des Mandanten zurückzuführen ist und wenn im

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