Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrags über eine Autobatterie, die dem Vermieter eine Fernabschaltung der Batterie ermöglicht, ist unzulässig. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf die Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzvereins gegen eine französische Bank, mit der die Unterlassung der Verwendung mehrerer AGB-Klauseln bei Vermietung von Batterien für Elektrofahrzeuge geltend
Lesen