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“Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung”

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6. April 2009 | Einkommensteuer (privat)

In einer umfangreichen Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten “Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)” fordert der Bundesrat eine Reihe von Änderungen.

So verlangt der Bundesrat etwa die Gleichbehandlung aller Eltern bei den steuerlichen Vergünstigungen. Diejenigen, die kraft Unterhaltsverpflichtung auch Vorsorgeaufwendungen bezahlen, müssten den erweiterten Abzug ebenfalls geltend machen können. Korrekturbedarf sieht er auch an den nicht abziehbaren Beiträgen zur privaten Krankenversicherung. Sicherzustellen sei, dass bei Durchführung des Lohnsteuerabzugs auch der Datenschutz Privatversicherter gewahrt wird. Für unpraktikabel hält der Bundesrat allerdings, dass der Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge mit der Einwilligung zur Datenübermittlung verknüpft werden soll. So könne der Abzug ungewollt scheitern, nur weil aus irgendeinem Grund die Einwilligung fehle.

Über diese Korrekturen hinaus machen die Länder weitere steuerrechtliche Änderungen geltend. So fordern sie mit Blick auf die jüngst beschlossene Erhöhung des Grundfreibetrages bei der Einkommenssteuer, die Steuerfreiheit des Existenzminimums auch in anderen Bereichen anzuheben. Da das Existenzminimum grundsätzlich gleich hoch sei, müsse es steuerlich einheitlich behandelt werden. Auch die Riester-Rente sei in Fragen der Gleichbehandlung ihrer Sparer noch verbesserungswürdig. Außerdem schlagen die Länder eine Regelung zur Verbreitung privater Altersvorsorge vor. Deutlich setzen sie sich für die Wiedereinführung des 2005 abgeschafften Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten ein. Das Ziel der Steuervereinfachung sei nicht erreicht worden. Tatsächlich habe sich der Verwaltungsaufwand noch erhöht. Zudem sei nicht geklärt, ob das derzeit geltende Abzugsverbot verfassungsrechtlich zulässig sei.

Angesichts der anhaltenden Wirtschafts- und Finanzkrise versucht der Bundesrat, über das laufende Gesetzgebungsverfahren zu erreichen, dass in das Körperschaftssteuergesetz eine echte Sanierungsklausel aufgenommen wird. Diese soll sicherstellen, dass die Verlustvorträge bei allen krisenbedingten Sanierungsfällen erhalten bleiben. Zur Begründung seiner Forderung verweist der Bundesrat darauf, dass sich hierdurch die Suche nach sanierungswilligen Investoren und die Sanierungsbemühungen selbst leichter werden.

 

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