Manchmal müssen Gerichte auch scheinbare Selbstverständlichkeiten feststellen.Jetzt traf dies das Verwaltungsgericht Neustadt, das feststellte, dass die Betreiber einer auf dem Dach ihres Wohnhauses installierten Photovoltaikanlage keine Gewerbeabfallgebühren bezahlen müssen, weil bekanntlich beim Betrieb einer Photovoltaikanlage kein Müll anfalle.
Die Kläger
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