Die Europäische Kommission kann ein Straßenbauvorhaben in einem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet nur unterbinden, wenn hierdurch konkrete Gefahren für eine gefährdete Art bestehen. So hat jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union eine solche Klage der Europäischen Union gegen Spanien abgewiesen:
Nach Auffassung des
Artikel lesen























