Das vorläufige Rechtsschutzverfahren, in dem der Naturschutzbund Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen die Genehmigung einer Windkraftanlage vorläufig aussetzen lassen wollte, ist vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgelehnt worden. Der Kreis Wesel hatte für eine 150 Meter hohe Windkraftanlage in Wesel-Büderich die Genehmigung erteilt.
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Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Oldenburg einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt, mit dem der Betreiber sich gegen Beschränkungen des Betriebs einer Windkraftanlage durch eine Verfügung des






