Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abwehr von Gefahren u.a. für die Fischerei auf Hoher See, also in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland seewärts des Küstenmeeres, zuständig.
Im August 2008 hatte
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Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Oldenburg einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt, mit dem der Betreiber sich gegen Beschränkungen des Betriebs einer Windkraftanlage durch eine Verfügung des











