Die gesamte Festlegung im Regionalplan Mittelhessen 2010 ist unwirksam, da dem Regionalplan keine abschließende Abwägung der Regionalversammlung im Sinne einer flächendeckenden Gesamtkonzeption für die Windenergienutzung im Planungsraum zugrundeliegt.
So die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in dem hier vorliegenden Fall der
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