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Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie

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4. April 2006 | Handelsrecht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat jetzt den Entwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie veröffentlicht und Verbänden und Ländern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben.

Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie soll der bislang frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers einer Erlaubnis unterworfen werden. Damit einher gehen Vorschriften über die Qualifikation von Vermittlern, eine Kundengeldsicherung, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung sowie Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden. Damit soll die die Position des Kunden gestärkt und die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers in einem zusammenwachsenden Europa harmonisiert sowie grenzüberschreitende Vermittlungen vereinfacht werden.

Es ist vorgesehen, dass die Industrie- und Handelskammern Erlaubnis- und Registrierungsstellen für die ca. 500.000 einzutragenden Versicherungsvermittler werden.

Der Referentenentwurf des Gesetzes sowie seine Begründung finden sich im Internet-Angebot des BMWi, ebenso der Entwurf einer Verordnung zu diesem Gesetz und dessen Begründung.

 

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