Für die Lohnklage einer nach Deutschland entsandten bulgarischen Pflegekraft gegen ihren bulgarischen Arbeitgeber sind die deutschen Gerichte für Arbeitssachen gemäß § 15 Satz 1 AEntG international zuständig.
Nach § 15 Satz 1 AEntG können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in den
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