Der bei Renovierungsarbeiten im Haus der Familie der Tochter erlittene Unfall ist kein Arbeitsunfall.
Mit dieser Begründung unterlag jetzt ein 51jähriger Kläger vor dem Sozialgericht Düsseldorf im Prozess auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls gegen die beklagte Berufsgenossenschaft. Er hatte seinem Schwiegersohn
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