Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt.
In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall war der klagende Koch als Mitarbeiter einer Catering-GmbH Gastronomieleiter in einer Krankenhausküche. Er nahm an
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