Beginnt eine stationäre Behandlung mit einem Tag für operationsvorbereitende Maßnahmen, die auch ambulant oder präoperativ erbracht werden können, kann die Krankenkasse bei Nichterreichung der unteren Grenzverweildauer einen Abschlag von der Fallpauschale vornehmen.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund auf die Klage
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