Gewährt ein Verwandter einem Hartz-IV-Empfänger eindeutig ein zinsloses Darlehen, darf dieser Betrag nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Der Darlehnsvertrag braucht dafür nicht unbedingt genauso dokumentiert zu sein, wie dies unter fremden Dritten üblich wäre. Wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in
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