Der Sozialhilfeträger muss Heimpflegekosten nicht übernehmen, wenn der Pflegebedürftige mit einem Bestattungsunternehmen einen Bestattungsvertrag schließt, der eine unangemessen hohe Treuhandeinzahlung beinhaltet. Dies entschied jetzt das Sozialgericht Dortmund im Fall einer 86-jährigen Rentnerin aus Kamen, die mit einem örtlichen Bestattungsunternehmen einen
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