Ein Krankenkassen-Vorstand muss für Bilanzmanipulationen Schadensersatz zahlen, entschied jetzt das Bundessozialgericht.
In dem vom BSG zu entscheidenden Fall verschob die Beklagte als alleiniger Vorstand einer Betriebskrankenkasse Anfang 1997 in der BKK-Bilanz eine Vielzahl von bereits im Jahr 1996 angefallenen Rechnungspositionen
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