Eine hochgradig schwerhörige Versicherte hat einen Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage für den Einsatz in ihrer häuslichen Wohnung. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen jetzt eine gesetzliche Krankenkasse in einem kürzlich entschiedenen Fall dazu
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