Seit Jahren ist bei vielen Amtsgerichten der Trend zu beobachten, die Bewilligung von Beratungshilfe immer weiter einzuschränken. Im Bereich des Verwaltungsrechts und des Sozialrechts ist dabei ein beliebtes Standardargument, es wäre dem Ratsuchenden zuzumuten, die Beratung der Behörde in Anspruch
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