Die derzeit im Rahmen des Bezugs von Arbeitslosengeld II bestehende Deckungslücke bei privater Kranken- und Pflegeversicherung ist nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen verfassungswidrig. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat jetzt in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration
Artikel lesen



























