Das Jobcenter muss nach Ansicht des Sozialgerichts Frankfurt am Main FFP2-Masken für seine Grundsicherungsempfänger weder bereitstellen noch bezahlen.
Das Sozialgericht Frankfurt am Main, das sich mit dieser Entscheidung gegen eine anderslautende Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe stellt, hat den Antrag auf
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