Der interkommunale Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder erfolgt auch für nicht im Bedarfsplan des Landkreises als erforderlich ausgewiesene Einrichtungen.
Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jetzt die Gemeinde Rangsdorf verurteilt, der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow einen Kostenausgleich für die Betreuung
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