Abrisskosten sind Herstellungskosten

Soll ein Gebäude später abgerissen werden und wird es mit dieser Absicht in das Betriebsvermögen eingelegt, sind die Abrisskosten keine Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sondern Herstellungskosten.

So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Das Finanzamt

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Ansparrücklage bei Betriebseröffnung

Unter welchen Voraussetzungen kann bereits im Jahr der Betriebseröffnung eine Ansparrücklage in Anspruch genommen werden? Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz möchte hier jedenfalls höhere Anforderungen als bei einem bereits laufenden Betrieb stellen. Insbesondere bei wesentlichen Betriebsgrundlagen ist nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz

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