Fingerabdrücke im Asylverfahren

Die in § 15 Abs. 2 Nr. 7 AsylVfG normierte Pflicht des Asylbewerbers zur Duldung erkennungsdienstlicher Maßnahmen umfasst die Verpflichtung, im Vorfeld einer geplanten Fingerabdrucknahme alle Verhaltensweisen zu unterlassen, die eine Auswertbarkeit seiner Fingerabdrücke beeinträchtigen können. Eine Garantieverpflichtung für die

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Die Fingerkuppen somalischer Flüchtlinge

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darf bei Verdacht der Manipulation von Fingerkuppen erkennungsdienstliche Behandlung von Asylbewerbern anordnen.

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat hierzu in mehreren Verfahren entschieden, dass Asylantragsteller verpflichtet sind, Manipulationen ihrer Fingerkuppen zu unterlassen, die den Erfolg erkennungsdienstlicher

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Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

Polizisten müssen auch dann sorgfältig arbeiten, wenn es sich um eine ihre derzeitigen „Lieblings-Standardmaßnahmen“ handelt: Der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung, die eine Aufzählung in Betracht kommender Maßnahmen unter Voranstellung leerer Quadrate („Auswahlkästchen“).enthält, fehlt es an der erforderlichen Bestimmtheit.

Der für

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Erkennungsdienstliche Behandlung

Zur Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81b Alt. 2 StPO wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz hat aktuell das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Stellung genommen:

Nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass wegen der

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Erkennungsdienstliche Behandlung

Soweit es für die Zwecke des Erkennungsdienstes (d. h. zur Strafverfolgungsvorsorge) notwendig ist, dürfen Lichtbilder und Fingerabdrücke eines Beschuldigten auch gegen seinen Willen aufgenommen und Messungen und ähnliche Maßnahmen an ihm vorgenommen werden, § 81b Alt. 2 StPO.

Allerdings: Auf

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