Einer Gemeinde steht für Kosten der Beseitigung von Ölspuren ein Schadensersatzanspruch gegen Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung des verursachenden Kfz zu.
In den beiden jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen verlangt die Klägerin aus abgetretenem Recht der betroffenen Gemeinden von den beklagten
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