Step-down-Gelder

Bei der Vereinbarung eines Darlehens mit fallenden Zinssätzen (sog. Step-down-Gelder) ist kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 250 Abs. 1 Satz 1 HGB sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite nur

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Rechnungsabgrenzung für die Kfz-Steuer

Kfz-Steuer wird im Regelfall stets für ein Jahr im voraus gezahlt, gerechnet ab dem Zulassungstag. Der Bundesfinanzhof hat hierzu nun entschieden, dass für in einem Wirtschaftsjahr gezahlte Kfz-Steuer ein Rechnungsabgrenzungsposten gewinnerhöhend zu aktivieren ist, soweit die Steuer auf die voraussichtliche

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Rechnungsabgrenzung bei Erhalt einer Subvention

Der kapitalisiert ausgezahlte Zinszuschuss für die Aufnahme eines langjährigen Kapitalmarktdarlehens ist passiv abzugrenzen. Der Rechnungsabgrenzungsposten ist ratierlich über die gesamte Darlehenslaufzeit und je nach Ausgestaltung des Darlehensvertrages linear oder degressiv aufzulösen.

Bei vorzeitiger Sondertilgung des Darlehens ist der Passivposten im

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Überentnahme

Schuldzinsen sind gemäß § 4 Abs. 4a EStG nicht einkommensmindernd als Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie auf Überentnahmen beruhen. Der bei der Berechnung der Überentnahme zugrunde zu legende Gewinn ist der nach den normalen steuerlichen Vorschriften errechnete Gewinn, er ist auch

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