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Zeitraumbezogene Leistungen – und die passive Rechnungsabgrenzung

Eine Schätzung der „bestimmten Zeit“ als Tatbestandsvoraussetzung für eine passive Rechnungsabgrenzung erhaltener Einnahmen ist zulässig, wenn sie auf „allgemeingültigen Maßstäben“ beruht. Daran fehlt es, wenn die angewendeten Maßstäbe auf einer Gestaltungsentscheidung des Steuerpflichtigen beruhen, die geändert werden könnte. Eine Passivierung erhaltener Zahlungen für eine noch ausstehende zeitraumbezogene Leistung ist nicht

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Friedhof

Verträge zur Dauergrabpflege – und die Bilanz der Friedhofsgärtnerei

Wie sind die von einer Friedhofsgärtnerei geschlossenen Verträge zur Dauergrabpflege und die hierauf erhaltenen Anzahlungen bilanziell zu erfassen. Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesfinanzhof zu befassen: Mit der Annahme, dass eine Friedhofsgärtnerei für Zahlungen, die Kunden für zukünftige Grabpflegeleistungen geleistet haben, in ihrer Bilanz erhaltene Anzahlungen zu passivieren

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Betriebsaufgabe – und die Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens

Ein wegen eines Zinszuschusses gebildeter passiver Rechnungsabgrenzungsposten ist im Rahmen einer Betriebsaufgabe zu Gunsten des Aufgabegewinns aufzulösen, wenn das dem Zinszuschuss zugrundeliegende Darlehen fortgeführt wird. Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören auch Gewinne, die bei der Veräußerung bzw. Aufgabe eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs erzielt werden (§§ 14,

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Der Vermarktungskostenzuschuss als partiarisches Darlehen

Zahlt ein Filmproduktionsfonds dem zum Alleinvertrieb des Films berechtigten Lizenznehmer einen Einmalbetrag für Medien-, Marketing- und Kinostartkosten, kann darin ungeachtet der Bezeichnung als verlorener Zuschuss die Gewährung eines partiarischen Darlehens gesehen werden, wenn mit der Zahlung eine Erhöhung der Lizenzgebühren verbunden und die Rückzahlung des Betrages abgesichert ist. Voraussetzung hierfür

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Bearbeitungsgebühr für eine stille Beteiligung

Die für die stille Beteiligung geschuldete Bearbeitungsgebühr ist nicht als Wirtschaftsgut zu aktivieren. Die Einlage des stillen Gesellschafters geht in das Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes über (§ 230 Abs. 1 HGB). Deshalb beschränken sich die Vermögensrechte des Stillen darauf, dass er während des Bestehens der Gesellschaft am Ergebnis des

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Aktiver RAP für Darlehensgebühren

Für die im Zusammenhang mit dem Darlehen angefallenen Gebühren kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden ist; sie sind deshalb im Entstehungsjahr als Betriebsausgaben abziehbar. Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG sind in der Steuerbilanz für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auf der Aktivseite RAP anzusetzen, soweit sie Aufwand

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Mietrückzahlungen aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen

Verpflichtet sich der Vermieter von Kraftfahrzeugen gegenüber den Mietern, das Fahrzeug zum Ende der Mietzeit zu veräußern und den Veräußerungserlös insoweit an den Mieter auszuzahlen, als er einen vertraglich vereinbarten, unter dem Buchwert der Fahrzeuge zum Vertragsende liegenden Restwert übersteigt, kann er für diese Pflicht ratierlich eine Rückstellung in der

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Step-down-Gelder

Bei der Vereinbarung eines Darlehens mit fallenden Zinssätzen (sog. Step-down-Gelder) ist kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 250 Abs. 1 Satz 1 HGB sind als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite nur Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte

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Rechnungsabgrenzung für die Kfz-Steuer

Kfz-Steuer wird im Regelfall stets für ein Jahr im voraus gezahlt, gerechnet ab dem Zulassungstag. Der Bundesfinanzhof hat hierzu nun entschieden, dass für in einem Wirtschaftsjahr gezahlte Kfz-Steuer ein Rechnungsabgrenzungsposten gewinnerhöhend zu aktivieren ist, soweit die Steuer auf die voraussichtliche Zulassungszeit des Fahrzeugs im nachfolgenden Wirtschaftsjahr entfällt. Mit dieser Entscheidung

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Rechnungsabgrenzung bei Erhalt einer Subvention

Der kapitalisiert ausgezahlte Zinszuschuss für die Aufnahme eines langjährigen Kapitalmarktdarlehens ist passiv abzugrenzen. Der Rechnungsabgrenzungsposten ist ratierlich über die gesamte Darlehenslaufzeit und je nach Ausgestaltung des Darlehensvertrages linear oder degressiv aufzulösen. Bei vorzeitiger Sondertilgung des Darlehens ist der Passivposten im Verhältnis der Sondertilgung zu dem Gesamtdarlehensbetrag aufzulösen. Bundesfinanzhof, Urteil vom

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Überentnahme

Schuldzinsen sind gemäß § 4 Abs. 4a EStG nicht einkommensmindernd als Betriebsausgaben abziehbar, soweit sie auf Überentnahmen beruhen. Der bei der Berechnung der Überentnahme zugrunde zu legende Gewinn ist der nach den normalen steuerlichen Vorschriften errechnete Gewinn, er ist auch maßgeblich für die Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG.

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