Die erneuerte Einbauküche in der Mietwohnung

Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht -als sog. Erhaltungsaufwand- sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Bei einer Einbauküche mit ihren einzelnen Elementen handelt

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Landgericht Hamburg

Die formularmäßige Renovierungspflicht des Mieters

Eine formularmäßige Renovierungsklausel benachteiligt den Wohnungsmieter unangemessen, wenn die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert an die Mieterin übergeben wurde.

Eine im Mietvertrag formularmäßig verwendete Vornahmeklausel geht nicht über den tatsächlichen Renovierungsbedarf hinaus, wenn die dort aufgeführten Renovierungsintervalle nach dem Wortlaut der

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Fenstererneuerung im Wohnungseigentum

Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Erhöhte Renovierungsaufwendungen ab 2009

Nach Ansicht des Finanzgerichts Münster bestehen keine ernsthaften Zweifel daran, dass der auf 1.200 € heraufgesetzte Ermäßigungshöchstbetrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erst ab dem Jahr 2009 gilt.

In dem vom Finanzgericht Münster entschiedenen Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung

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