Ist der Kläger aufgrund einer länger andauernden (psychischen) Erkrankung, die durch entsprechendes ärztliches Attest belegt ist, gehindert, mit seinem Bevollmächtigten in der Weise zu kommunizieren, dass diesem ein fundierter Vortrag möglich ist, darf das Finanzgericht einen Terminverlegungsantrag nicht ohne vorherige weitere Sachverhaltsermittlungen zur Art und Intensität der Erkrankung sowie gegebenenfalls
LesenSchlagwort: Erkrankung
Der erkrankte, nicht vertretene Kläger
Für einen am Vortag des Termintages vor Dienstschluss wegen einer Erkrankung gestellten Antrag auf Terminverlegung sind im Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich keine erhöhten Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Erkrankung zu stellen. Der Antragsteller trägt aber das Risiko, dass die maßgeblichen Umstände der Erkrankung dem Finanzgericht bis zur mündlichen Verhandlung nicht
LesenDie unvorhergesehene Erkrankung am letzten Tag einer Frist – und die verweigerte Wiedereinsetzung
Die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer unvorhergesehener Erkrankung am letzten Tag einer Frist stellt eine Verletzung der Grundrechte aus Artikel 19 Absatz 4 und Artikel 103 Absatz 1 GG dar. 19 Abs. 4 GG garantiert die Möglichkeit effektiven Rechtsschutzes. Davon umfasst ist zum einen das formelle
LesenDie Erkrankung des Rechtsanwalts – und der Wiedereinsetzungsantrag
Aktuell hate sich der Bundesgerichtshof erneut mit den Pflichten des Rechtsmittelgerichts für den Fall zu befassen, dass das Vorbringen zur Begründung eines – auf eine unvorhergesehene Erkrankung des Rechtsanwalts gestützten – Wiedereinsetzungsantrags keine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe enthält, aus der sich ergibt, auf welchen konkreten
LesenKeine Terminsverlegung trotz Corona?
Auch im Fall einer durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten andauernden Erkrankung an COVID-19 ist ein berufsmäßiger Vertreter verpflichtet, Vorsorge für die Terminswahrnehmung zu treffen, ggf. durch Bestellung von (Unter-)Bevollmächtigten bzw. im Fall einer Steuerberatungsgesellschaft durch Wahrnehmung des Termins durch andere vertretungsberechtigte Angehörige dieser Gesellschaft. Ein Attest, welches lediglich ein erhöhtes
LesenDie abgelehnte Terminverlegung – aufgrund Mitwirkungspflichtverletzungen und einer länger andauernden Erkrankung
Die Ablehnung einer Terminänderung kann selbst bei Vorliegen erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn eine Verletzung der Mitwirkungspflichten bereits im Veranlagungsverfahren und Rechtsbehelfsverfahren vorliegt und wenn der Beteiligte zusätzlich trotz einer bereits seit geraumer Zeit bestehenden Erkrankung keine Vorsorge für die Wahrnehmung eines anstehenden Termins trifft. Einem Verfahrensbeteiligten wird das rechtliche
LesenKrankheitsunterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres und der Kindergeldanspruch
Für die Zeit einer Erkrankung während eines Freiwilligendienstes besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld. So hat das Hessische Finanzgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Vaters entschieden, dessen Tochter das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) wegen Krankheit unterbrechen musste. Grundsätzlich ist der Vater hier kindergeldberechtigt. Seine Tochter hatte nach Abschluss des Gymnasiums
LesenDas verkaufte Reitpferd – und der ausgeheilte Rippenbruch
Der Verkäufer eines Tieres hat, sofern eine anderslautende Beschaffenheitsvereinbarung nicht getroffen wird, (lediglich) dafür einzustehen, dass das Tier bei Gefahrübergang nicht krank ist und sich auch nicht in einem (ebenfalls vertragswidrigen) Zustand befindet, aufgrund dessen bereits die Sicherheit oder zumindest die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass es alsbald erkranken wird und
LesenDie abgelehnte Terminsverlegung – und die Verletzung des rechtlichen Gehörs
Das Gericht verletzt den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör dadurch, dass es trotz ärztlich bescheinigter Verhandlungsunfähigkeit des Klägers, der zugleich Bevollmächtigter der Klägerin war, und des konkludent gestellten Antrags auf Terminsverlegung die mündliche Verhandlung in Abwesenheit der Kläger durchführte (§ 119 Nr. 3 FGO). Nach § 155 FGO i.V.m.
LesenTerminsverlegung – wegen plötzlicher Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Nach § 155 FGO i.V.m. § 227 ZPO kann ein Termin aus erheblichen Gründen aufgehoben oder verlegt werden. Liegen erhebliche Gründe vor, verdichtet sich die in dieser Vorschrift eingeräumte Ermessensfreiheit zu einer Rechtspflicht. Der Termin muss dann zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben oder verlegt werden, selbst wenn das Gericht
LesenPsychisch krank im Staatsexamen
Gemäß § 55 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 und 3 JAPrO BW ist ein wichtiger Grund, mag sich dieser auch über mehrere Prüfungstermine erstrecken, für jeden einzelnen Prüfungstermin nachzuweisen. Ein Nachweis im Sinne des § 55 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 3 JAPrO wird nicht
LesenPanikattacken bei der Berufungsbegründung
Leidet der Prozessbevollmächtigte an einer Krankheit, die sporadisch und plötzlich zu akuten Erkrankungszuständen führt, muss er im allgemeinen damit rechnen, dass die plötzlichen Erkrankungszustände erneut auftreten können; er ist deshalb verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, dass im Falle seiner Erkrankung ein Vertreter die notwendigen Prozesshandlungen vornimmt. Im hier entschiedenen Fall wurde
LesenDie plötzliche Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Mit der Unterrichtungspflicht eines durch plötzlich auftretende Krankheit an der Wahrnehmung des Einspruchstermins gehinderten Prozessbevollmächtigten gegenüber dem Gericht hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Gegen ein zweites Versäumnisurteil eines Berufungsgerichts findet die Revision ohne Zulassung gemäß § 565 Satz 1, § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO statt. Die
LesenMassive Erschöpfungszustände des Prozessbevollmächtigten
Die Krankheit eines Prozessbevollmächtigten schließt das Verschulden der Versäumung einer Frist nur dann aus, wenn die Erkrankung für den Prozessbevollmächtigten nicht vorhersehbar war. Ist der krankheitsbedingte Ausfall dagegen vorhersehbar, muss sich der Rechtsanwalt durch konkrete Maßnahmen darauf vorbereiten. Im vorliegenden Fall war allerdings für den Bundesgerichtshofs nach dem eigenen Vortrag
LesenBerufungsbegründungsfrist – und die erkrankte Partei
Die Erkrankung einer Partei kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie infolge der Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, den Rat ihres Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten. Dabei kann die grundsätzliche Notwendigkeit einer Rücksprache des Prozessbevollmächtigten mit seiner Partei vor
LesenTerminsverlegung wegen Erkrankung – aber nicht wegen Arbeitsunfähigkeit…
Nach § 155 FGO i.V.m. § 227 ZPO kann ein gerichtlicher Termin nur aus erheblichen Gründen aufgehoben oder verlegt werden. Liegen erhebliche Gründe i.S. von § 227 ZPO vor, verdichtet sich die nach dieser Vorschrift eingeräumte Ermessensfreiheit zu einer Rechtspflicht. Ein solcher Grund kann u.a. darin liegen, dass der Prozessbevollmächtigte
LesenVertagung wegen plötzlicher und unerwarteter Erkrankung
Das Gericht kann die Vertagung einer mündlichen Verhandlung wegen plötzlicher und unerwarteter Erkrankung des Klägers nicht mit der Begründung ablehnen, dieser sei bereits vor Jahren krank gewesen und hätte entsprechend vorsorgen müssen. Im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte das Finanzgericht trotz Ausbleibens des Klägers in der mündlichen Verhandlung entschieden,
LesenDie krankheitsbedingte Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung
Die Nichtteilnahme eines Beteiligten an einer mündlichen Verhandlung aus ärztlich attestierten Gründen ist dann nicht unverschuldet, wenn der Beteiligte damit aufgrund seiner gesundheitlichen Disposition rechnen musste und sich nicht rechtzeitig um eine Vertretung bemüht hat. Für eine unverschuldete Verhinderung des Klägers legt das Finanzgericht Hamburg dieselben Maßstäbe an, die bei
LesenDer erkrankte Prozessbevollmächtigte – und die versäumte Beschwerdefrist
Nach § 56 Abs. 1 FGO ist einem Beteiligten auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn er ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Jedes Verschulden -also auch einfache Fahrlässigkeit- schließt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus. Ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten ist dem Kläger nach
LesenErkrankung des Prozessbevollmächtigten – die liegengebliebene Fristsache
Nach § 56 Abs. 1 FGO ist auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Revisionskläger ohne Verschulden verhindert war, die Revisionsbegründungsfrist einzuhalten, und den Wiedereinsetzungsantrag innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses gestellt sowie die zur Begründung des Antrags vorgetragenen Tatsachen glaubhaft gemacht hat (§ 56
LesenDie langandauernde Erkrankung des Arbeitnehmers – und die Urlaubsabgeltung
Bei Erkrankung des Arbeitnehmers tritt nach Ablauf von 15 Monaten seit dem Ende des Urlaubsjahres ein Verfall der Urlaubsansprüche ein. Dies gilt auch für über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehende Urlaubsansprüche aus dem Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Baden-Württemberg. Für die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs und des tariflichen Mehrurlaubs spielt es
LesenDie Erkrankung des Prozessbevollmächtigten – und die Substantiierungsanforderungen an den Terminsverlegungsantrag
Zwar ist ein Gericht zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 96 Abs. 2 FGO) grundsätzlich verpflichtet, einen Verhandlungstermin zu verlegen, wenn hierfür erhebliche Gründe i.S. des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO i.V.m. § 155 Satz 1 FGO vorliegen. Auch kann ein solcher Grund dann anzunehmen sein,
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