Die Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung kann auch dann andauern, wenn die genehmigte Nutzung mehr als sechs Jahre unterbrochen worden ist.
Zur Frage, wie lange die Legalisierungswirkungen einer Baugenehmigung andauern, hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, dies richte sich nicht nach dem „Zeitmodell“,
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