Möchte die planende Gemeinde Teilen des Plangebiets unter Berufung auf das Vorliegen gewichtiger städtebaulicher Gründe, die für eine solche Lösung sprechen, eine Überschreitung der Lärm-Orientierungswerte der DIN 18005-1 („Schallschutz im Städtebau“) zumuten, so setzt dies voraus, dass sie sich im
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