Charaktermängel eines Polizeibeamten

Ein Polizeibeamter, der sich über mehrere Jahre hinweg im privaten Bereich kinderpornographisches Material verschafft und das ihm zur Verfügung gestellte Dienstkraftfahrzeug zu privaten Zwecken genutzt hat, offenbart einen solchen Charaktermangel, der von Pflichtvergessenheit zeugt und der die Verhängung der disziplinaren

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Der Lehrer und seine außerdienstlichen Kin­der­por­no­s

Auch nach §§ 25 f. des Lan­des­dis­zi­plinar­ge­set­zes Ba­den-Würt­tem­berg ist die Dis­zi­pli­nar­maß­nah­me auf­grund einer Ge­samt­wür­di­gung aller be­mes­sungs­re­le­van­ten Ge­sichts­punk­te zu be­stim­men. Die Dis­zi­pli­nar­maß­nah­me für den au­ßer­dienst­li­chen Be­sitz kin­der­por­no­gra­fi­schen Ma­te­ri­als ist an­hand eines Ori­en­tie­rungs­rah­mens zu be­stim­men, der bei Leh­rern die Ent­fer­nung aus dem

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Kinderpornos beim Realschullehrer

Ein Realschullehrer, der sich 150 Video- und 300 Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt über eine Tauschbörse („Emule“) verschafft und diese besessen hat, ist selbst unter Berücksichtigung einer erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Beamten aus dem Dienst zu entfernen.

Dies entschied jetzt das

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Lehrer mit Kinderporno-Heften

Besitzt ein Lehrer außerdienstlich kinderpornographische Schriften, so ergibt sich die Disziplinarwürdigkeit dieser Pflichtverletzung aus dem Bezug zu seinen dienstlichen Pflichten.

Auch wenn der außerdienstliche Besitz kinderpornographischer Schriften Bezug zu den dienstlichen Pflichten des Beamten aufweist, lässt sich diesem Dienstvergehen wegen

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Kinderpornos für Lehrer

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte aktuell über Disziplinarklageverfahren gegen zwei Beamte zu entscheiden, die sich kinderpornographische Dateien auf ihre Heimcomputer geladen hatten. Die Beamten – ein Studienrat und ein Zollinspektor – waren von den Strafgerichten jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt

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Courthouse

Krankenpfleger und Kinderporno

Mit der Frage der Unzuverlässigkeit eines Krankenpflegers, der wegen des Besitzes von kinderpornographischen Bildern verurteilt worden ist, hatte sich jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zu befassen.

Die erteilte Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Krankenpfleger“ ist nach § 2 Abs. 2 Satz

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Dieses war der erste Streich …

In zweiter und dritter Lesung hat der Deutsche Bundestag gestern in namentlicher Abstimmung mit 389 zu 128 Stimmen bei 18 Enthaltungen das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen verabschiedet.

Die Bekämpfung von Kinderpornographie ist aller Anstrengung

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Kinderpornos auf dem Uni-PC

Das Verschaffen kinderpornografischer Dateien auf dem Dienst- und Privat-PC stellt für einen Professor ein schwerwiegendes Dienstvergehens dar, das zur Entfernung aus dem Dienst führt.

In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Göttingen entschiedenen Disziplinarverfahren hatte sich ein Professor, Direktor der Abteilung Molekulare

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Internet-Sperren

Nachdem bei der „freiwilligen“ Sperre nicht alle Telefonnetzbetreiber mitgemacht haben, hat die Bundesregierung hat heute ungeachtet aller – berechtigter – Kritik den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz

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Erweitertes Führungszeugnis

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem ein erweitertes Führungszeugnis eingeführt werden soll. Künftig sollen Führungszeugnisse bestimmten Arbeitgebern in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.

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Bekämpfung der Internet-Kriminalität

Am 22. Mai 2007 hat die EU-Kommission eine Mitteilung zur Bekämpfung der Internetkriminalität angenommen.

Mit der Verbreitung des Internets seien nicht nur neue Produkte und Dienstleistungen entstanden, sondern auch neue Möglichkeiten für kriminelles Vorgehen. Internetkriminalität betreffe sowohl Straftaten, wie Kinderpornographie,

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