Haben Zeitarbeitsfirmen ihre Leiharbeitnehmer bislang auf der Grundlage von Tarifverträgen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen schlechter bezahlt als Stammarbeitnehmer der entleihenden Unternehmen, dann darf die Deutsche Rentenversicherung Bund nachträglich Sozialversicherungsbeiträge von den Zeitarbeitsfirmen erheben. Liegt ein
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