Kenntnisse der deutschen Sprache bewirken für sich allein kein Abrücken von einem vorherigen Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum. Für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum reichen allein deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nicht
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