Zum Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform, auf der Heil- und Kostenpläne von Patienten eingestellt werden und Zahnärzte Gegenangebote abgeben können, hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen.
Wie der hat, verstößt ein Zahnarzt, der auf einer Internetplattform ein Gegenangebot zu dem
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