Mit der Festsetzung von Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer gegen die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerichteten Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG durch einen qualifizierten Verbraucherverband hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:
In dem hier entschiedenen Verfahren verwendet die beklagte
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