Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in zwei Urteilen mit der Steuerpflicht des Gewinns aus einer Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer GmbH im Jahre 1999 befasst. Der maßgebliche § 17 Abs. 1 des Einkommensgesetzes (EStG) war durch das Steuerentlastungsgesetz (StEntlG) 1999/2000/2002
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