Der Bundesgerichtshof hat aktuell die Revision der Nebenklägerin gegen die Verurteilung einer nicht als Ärztin ausgebildeten „Anästhesistin“ wegen Körperverletzung mit Todesfolge statt wegen Mordes verworfen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts Kassel war die Angeklagte, die keine ausgebildete Ärztin ist, ab
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