Das Niedersächsische Finanzgericht hat erneut in zwei von ihm entschiedenen Verfahren die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) für Angehörige der steuerberatenden Berufe bestätigt. Damit stellt sich das Niedersächsische Finanzgericht ausdrücklich gegen Überlegungen des X. Senats des Bundesfinanzhofs, wonach die
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