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Das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ – und keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Rechtsanwälte haben keinen Anspruch auf Verwendung einer dem heutigen Stand der Technik entsprechenden, sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselungstechnik bei der Übermittlung von Nachrichten mittels des für die Anwaltschaft verpflichtenden „besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“.

Dies entschied jetzt der Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofsauf die Klage

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Mit dem Bundesverfassungsgericht mailt man nicht

Eine Verfassungsbeschwerde kann nicht per De-Mail eingereicht werden.

Eine derart beim Bundesverfassungsgericht eingereichte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht aktuell nicht zur Entscheidung angenommen, da die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorlägen, die Verfassungsbeschwerde keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung habe

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Keine Verfassungsbeschwerde per De-Mail

Eine Verfassungsbeschwerde kann bislang nicht per De-Mail eingereicht werden.

So hat jetzt das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die per De-Mail eingereicht wurde: Diese genügt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht dem Schriftformerfordernis des § 23 Abs. 1 Satz

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Das Bundesarbeitsgericht – und das EGVP

Über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Bundesarbeitsgerichts kann eine Nichtzulassungsbeschwerde seit dem 1.01.2018 nur dann eingereicht werden, wenn die als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerdeschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen ist. Die gesetzliche Form ist nicht mehr

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e-Curia beim EuGH

Beim Gerichtshof der Europäischen Union steht nun ein elektronisches Datenaustauschsystem „e-Curia“ zur Verfügung, um die Gerichtsarbeit effizienter zu gestalten.

Unter e-Curia versteht man einen neuen kostenlosen Dienst für die Vertreter der Parteien vor den drei Gerichten, aus denen sich der

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