Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs kann auch dann, wenn der geschäftsführende Kleingesellschafter seiner GmbH ein Darlehen aus im Gesellschaftsverhältnis liegenden Gründen gewährt hat, der spätere Verzicht darauf durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein. In diesem Fall führt der Verzicht auf
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