Zwar kommt einer 75 Jahre alten ausländischen Staatsangehörigen, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis ist und sich seit über 45 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ein besonders schwerwiegendes Bleibeinteresse zu; gleichwohl kann bei einer schwerwiegenden Straftat (hier: ein versuchter Totschlag) das
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