Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bedarf einer entsprechenden Willenserklärung des Arbeitgebers oder eines für den Arbeitgeber Vertretungsbefugten. An die Kenntnis des Arbeitnehmers über die bestehenden Zuständigkeitsregeln dürfen jedoch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Im Zweifel muss sich der Beschäftigte darauf verlassen können, dass die Übertragung von einem dazu Befugten

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Tarifliche Wechselschichtzulage

Der Anspruch auf Wechselschichtzulage setzt voraus, dass im jeweiligen Kalendermonat der dienstplanmäßige Einsatz in allen Schichten erfolgt. Nach dem im vorliegend einschlägigen Manteltarifvertrag getroffenen Bestimmungen ist Wechselschicht der dienstplanmäßige Einsatz im Dreischichtsystem (Früh, Spät- und Nachtdienst). Im hier vom Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschiedenen Fall leistet die Arbeitnehmerin im Regelfall in jedem

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Entwicklung einer Ausgleichszulage bei Höhergruppierungen

Bei mehrfachen Höhergruppierungen bzw. Gewährung von Zulagen (hier: nach § 14 Abs. 3 oder 4 des KVB-MTV) schmilzt die aufgrund eines Überleitungstarifverrages gewährte Ausgleichszulage (hier: nach § 3 Abs. 2 KVB-ÜTV) ab, indem bei jeder Höhergruppierung oder Zulagengewährung auf die zu diesem Zeitpunkt maßgebliche Ausgleichszulage, die aufgrund einer vorangegangenen Höhergruppierung

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Jubiläumsgeld und Beschäftigungszeit

Der Anspruch des Beschäftigten auf ein Jubiläumsgeld „bei Vollendung“ einer bestimmten Beschäftigungszeit (hier: nach § 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. b iVm. § 34 Abs. 3 TVöD (VKA) in der KODA-Fassung) setzt nicht voraus, dass das Arbeitsverhältnis über diesen Zeitpunkt hinaus fortbesteht. Nach § 23 Abs. 2 Satz 1

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Wechselschichtzulage in der Berliner Feuerwehrleitstelle

Ein feuerwehrtechnischer Angestellter in der Feuerwehrleiststelle des Landes Berlin haben keinen Anspruch auf eine Wechselschichtzulage. Nach § 47 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2 TV-L iVm. § 15 Abs. 1 Angleichungs-TV Land Berlin gelten für Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Dienst hinsichtlich der Arbeitszeit und des Entgelts die Bestimmungen für die entsprechenden

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Anspruch auf Abschluss eines Tarifvertrags

Es besteht grundsätzlich keine rechtliche Pflicht einer Koalition, mit einer anderen Koalition einen Tarifvertrag zu schließen oder auch nur über einen solchen zu verhandeln. Die Annahme einer solchen Rechtspflicht bedarf einer gesonderten Anspruchsgrundlage. § 19 Tarifvertrag für Kulturorchester (TVK) enthält keine eindeutige Verpflichtung der Tarifvertragsparteien zum Abschluss eines bestimmten Tarifvertrags.

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Auflösende Bedingung wegen des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente

Eine Regelung in einem Tarifvertrag verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, soweit er das Ende des Arbeitsverhältnisses anordnet, wenn der Krankenkasse ein Rentenbescheid zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht. Eine derartige Regelung verstößt nicht gegen das Benachteiligungsverbot nach § 7 Abs. 1 AGG. Eine Benachteiligung

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Wechselschichtzulage im feuerwehrtechnischen Dienst

Nach § 47 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2 TV-L iVm. § 15 Abs. 1 Angleichungs-TV Berlin gelten für Beschäftigte im feuerwehrtechnischen Dienst hinsichtlich der Arbeitszeit und des Entgelts die Bestimmungen für die entsprechenden Beamten. Nach § 20 Abs. 1 EZulV/BEZulV erhalten Beamte eine Wechselschichtzulage von 102, 26 Euro monatlich,

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Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in einem Formulararbeitsvertrag – und ihre sachliche Reichweite

Nach der st. Rspr. des BAG ist die pauschale Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf tarifliche Vergütungsbestimmungen ohne Nennung fester Beträge und ohne Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrags regelmäßig dynamisch zu verstehen, es sei denn, eindeutige Hinweise sprechen für eine statische Bezugnahme. Hiervon ausgehend haben

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Wechselschicht- und Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte

Die tarifvertragliche Gewährung eines lediglich anteiligen Anspruchs auf eine Wechselschichtzulage und Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte verstößt nicht gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG. Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei

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Tarifliche Besitzstandszulage für Leistungszuschläge – und die gekündigte Dienstvereinbarung

Eine im Zeitfenster vom 1. Oktober 2005 bis zum 22. November 2006 erklärte Kündigung einer Dienstvereinbarung erfüllt das Tatbestandsmerkmal einer rechtswirksamen Veränderung in § 4 Abs. 4 TVöD-NRW auch dann, wenn die Kündigungsfrist erst nach diesem Stichtag abgelaufen ist. Die Kündigung ist eine einseitige rechtsgeschäftliche Willenserklärung. Sie gehört zu den

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Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

Verweist eine arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel auf den jeweiligen Bundes-Angestelltentarifvertrag und die ihn ergänzenden Tarifverträge, werden infolge der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung regelmäßig die an dessen Stelle tretenden Nachfolgetarifverträge erfasst. Bei der ergänzenden Vertragsauslegung des Arbeitsvertrages eines Arztes kann, wenn die Tarifregelungen im Bereich der Vereinigung der

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Zulage für nicht ständige Schichtarbeit

Der Anspruch auf die Zulage für nicht ständige Schicht-/Wechselschichtarbeit gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Satz 2 TVöD setzt den mindestens einmaligen tatsächlichen Einsatz in allen geforderten Schichten innerhalb eines Monatszeitraums voraus. Hinsichtlich der geforderten Nachtschicht kann nach § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD eine

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Funktionszulage Schreibdienst

Die Funktionszulage Schreibdienst war im Zeitpunkt der Ablösung des BAT durch den TVöD im September 2005 keine tarifvertraglich zustehende Funktionszulage iSd. § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund und ist deshalb nicht in das Vergleichsentgelt eingeflossen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund sind nach dem TVöD nicht mehr

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Wechselschichtzulage im Urlaub

Nach den Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst in der für kommunale Krankenhäuser geltenden Fassung (TVöD-K) haben Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, Anspruch auf eine Zulage von 105,00 Euro monatlich. Beschäftigte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten 40,00 Euro monatlich. Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen

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