Zwischen der Bezeichnung „Ciao“ für ein Restaurant, welches italienische Speisen anbietet, und einer Pizzeria, die unter „Ciao Mamma“ firmiert, besteht keine Verwechslungsgefahr.
Mit dieser Begründung wies jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main letztinstanzlich einen im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens geltend
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