Schutzunfähige und prägende Markenbestandteile

Der Grundsatz, dass allein wegen der Übereinstimmung in einem schutzunfähigen Bestandteil keine zur Verwechslungsgefahr führende Zeichenähnlichkeit angenommen werden kann, ist nicht ohne weiteres und einschränkungslos auf die Fallkonstellation übertragbar, dass der potentiell kollisionsbegründende schutzunfähige Bestandteil nicht in der Klage- oder

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Verwechslungsgefahr beim Likör

Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr kommt es auf die Auffassung des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen an. Die Annahme einer gespaltenen Verkehrsauffassung ist deshalb mit dem Begriff der Verwechslungsgefahr als Rechtsbegriff

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Bogner B ./. Barbie B

Einzelbuchstaben sind regelmäßig von Haus aus normal kennzeichnungskräftig, wenn sie über nicht zu vernachlässigende graphische Gestaltungen verfügen und keine Anhaltspunkte für eine vom Durchschnitt abweichende Kennzeichnungskraft vorliegen.

Eine Zeichenähnlichkeit im Klang zwischen Kollisionszeichen, die aus Einzelbuchstaben bestehen, scheidet im Allgemeinen

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Oberlandesgericht München

Die Coca-Cola-Flasche als Marke

Fehlt es an einer hinreichenden Ähnlichkeit der Form zweier Produkte von konkurrierenden Unternehmen, so liegt keine Markenverletzung vor. Mangels hinreichender Ähnlichkeit besteht auch nicht die Gefahr einer Verwechslung.

Die taillierte Flaschenform ist eine von vielen Herstellern eingesetzte und damit allgemein

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Suzuki GTi

Volkswagen kann sich der Eintragung der von Suzuki angemeldeten Gemeinschaftsmarke „SWIFT GTi“ nicht widersetzen. Das Gericht der Europäischen Union bestätigt die Entscheidung des für die Eintragung von Gemeinschaftsmarken zuständigen Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM), wonach keine Gefahr von Verwechslungen zwischen

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Zwei Sänger mit gleichem Namen

Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen zwei Sängern mit dem gleichen Namen (hier Wendler), wenn sich aufgrund der Bekanntheit des Einen (Michael Wendler) keine Verletzung von Rechten des Anderen an seinem bürgerlichen Namen (Frank Wendler) ergeben kann.

Mit dieser Begründung hat

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Oberlandesgericht München

„VIAGUARA“ statt „VIAGRA“

Es besteht bei dem Zeichen „VIAGUARA“ die Gefahr, dass die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke VIAGRA in unlauterer Weise ausgenutzt wird. Deshalb kann das Zeichen „VIAGUARA“ nicht als Gemeinschaftsmarke für Getränke eingetragen werden.

Zu diesem Urteil ist jetzt das

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Oberlandesgericht München

Verwechslungsgefahr bei Arzneimitteln

Gehören zu den angesprochenen Verkehrskreisen sowohl Fachkreise (Ärzte und Apotheker) als auch das allgemeine Publikum (Endverbraucher), kann der Gesamteindruck, den die verschiedenen Verkehrskreise von den Marken haben, unterschiedlich ausfallen. Kann aufgrund der gespaltenen Verkehrsauffassung nur bei einem der verschiedenen Verkehrskreise

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Der „OSGAR“-Medienpreis

Die Axel-Springer-AG darf unter der Bezeichnung „OSGAR“ oder „Bild-OSGAR“ nicht mehr Auszeichnungen, Preise, Prämien, Prädikate oder Trophäen ausloben oder verleihen. Das hat das Landgericht Berlin auf Klage der Academy of Motion Pictures Arts and Sciences mit Sitz in Beverly Hills

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Klangliche Markenähnlichkeit

Eine nach dem Klang zu bejahende Identität oder Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen kann allenfalls dann durch Abweichungen im Bild in einem Maße neutralisiert werden, dass eine Zeichenähnlichkeit und damit eine Verwechslungsgefahr ausscheidet, wenn die mit den Zeichen gekennzeichneten Waren regelmäßig

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Oberlandesgericht München

RegioPost und Ostsee-Post

Die Schutzschranke des § 23 Nr. 2 MarkenG ist im Sinne ihres Zwecks auszulegen, allen Wirtschaftsteilnehmern die Möglichkeit zu erhalten, für ihre Produkte beschreibende Angaben zu benutzen.

Die aufgrund der Verwendung eines beschreibenden Begriffs in einem Zeichen begründete Verwechslungsgefahr i.S.

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