Oberlandesgericht München

Eigenkapitalersatz bei der AG

Die Anwendung der GmbH-Vorschriften zu eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehn, die in der Insolvenz von den darlehnsgewährenden Gesellschaftern nicht zurück gefordert werden können, auf die Aktionäre einer AG hat der Bundesgerichtshof zumindest für nicht massgeblich beteiligte Aktionäre eingeschränkt.

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Aktenwagen

Erleichterte GmbH-Gründung?

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG) beschlossen. Der Entwurf sieht vor, das Mindeststammkapital der Gesellschaften mit beschränkter Haftung von derzeit 25.000 ? auf 10.000 ? abzusenken.

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Verhandlungstisch

Widerrufsrecht und Stille Gesellschaft

Auch bei einer stillen Gesellschaft kann der stille Gesellschafter (z.B. beim Vorliegen einer Haustür- oder einer Teleabsatzsituation) seine Beitrittserklärung widerrufen. Dieser Widerruf hat nach den dann anwendbaren Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft die Rechtsfolgen einer Kündigung, so dass der Vertragspartner

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