Aktionärs-Rechtsschutz

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Revisionen einer Minderheitsaktionärin in zwei Klageverfahren gegen die Commerzbank im Zusammenhang mit der Ausübung des genehmigten Kapitals durch deren Vorstand zu entscheiden. Er hat dabei entschieden, dass der Vorstand im Rahmen des

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Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

Am 14.09.2005 hat der Rat den Richtlinienvorschlag der Kommission über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten gebilligt und erlassen. Die Richtlinie kann daher nunmehr im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in

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Insolvenz

Liquidator-Honorar

Soll eine GmbH liquidiert werden, wird dies von der Gesellschafterversammlung beschlossen und ein Liquidator bestellt. Wird mit diesem Liquidator keine Vereinbarung über die Höhe seiner Vergütung geschlossen, so steht ihm eine „übliche“ Vergütung zu.

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Zahlungsstockung

Wann ist ein Unternehmen zahlungsunfähig und muss Insolvenz anmelden und wann liegt nur eine Zahlungsstockung vor, die noch keinen Insolvenzgrund darstellt? Hierzu hat der Bundesgerichtshof nun Abgrenzungskriterien geliefert:

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Oberlandesgericht München

Eigenkapitalersatz bei der AG

Die Anwendung der GmbH-Vorschriften zu eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehn, die in der Insolvenz von den darlehnsgewährenden Gesellschaftern nicht zurück gefordert werden können, auf die Aktionäre einer AG hat der Bundesgerichtshof zumindest für nicht massgeblich beteiligte Aktionäre eingeschränkt.

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Aktenwagen

Erleichterte GmbH-Gründung?

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG) beschlossen. Der Entwurf sieht vor, das Mindeststammkapital der Gesellschaften mit beschränkter Haftung von derzeit 25.000 ? auf 10.000 ? abzusenken.

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Verhandlungstisch

Widerrufsrecht und Stille Gesellschaft

Auch bei einer stillen Gesellschaft kann der stille Gesellschafter (z.B. beim Vorliegen einer Haustür- oder einer Teleabsatzsituation) seine Beitrittserklärung widerrufen. Dieser Widerruf hat nach den dann anwendbaren Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft die Rechtsfolgen einer Kündigung, so dass der Vertragspartner

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