Soll ein GmbH-Anteil auf zwei oder mehr Gesellschafter aufgeteilt werden, muss darauf geachtet werden, dass der Nennbetrag der neuen Teilgeschäftsanteile mindestens 100,- ? beträgt und durch 50 teilbar ist.
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Aktuelle Informationen zum Gesellschaftsrecht
Soll ein GmbH-Anteil auf zwei oder mehr Gesellschafter aufgeteilt werden, muss darauf geachtet werden, dass der Nennbetrag der neuen Teilgeschäftsanteile mindestens 100,- ? beträgt und durch 50 teilbar ist.
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Die zeitliche Beschränkung der Beteiligung von Managern und Mitarbeitern an der sie anstellenden GmbH ist nach zwei nun veröffentlichten Urteilen des Bundesgerichtshof zulässig und stellt keinen Verstoß gegen das „Hinauskündigungsverbot“ dar.
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Eine Handelsgesellschaft aus einem EFTA-Staat ist auch dann in Deutschland als rechtsfähig anzusehen, wenn sie ihre Geschäftstätigkeit nahezu ausschließlich in Deutschland entfaltet, trotzdem aber nicht in das deutsche Handelsregister eingetragen ist.
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Oftmals werden in Gesellschaftsverträgen für ausscheidende Gesellschafter nachvertragliche Wettbewerbsverbote vereinbart. Diese unterliegen jedoch bestimmten zeitlichen, regionalen und sachlichen Grenzen. Werden diese Grenzen überschritten, ist das Wettbewerbsverbot unwirksam.
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Am 11. August 2005 ist das Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen (Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz – VorstOG) in Kraft getreten.
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Wann ist ein Unternehmen zahlungsunfähig und muss Insolvenz anmelden und wann liegt nur eine Zahlungsstockung vor, die noch keinen Insolvenzgrund darstellt? Hierzu hat der Bundesgerichtshof nun Abgrenzungskriterien geliefert:
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Die Anwendung der GmbH-Vorschriften zu eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehn, die in der Insolvenz von den darlehnsgewährenden Gesellschaftern nicht zurück gefordert werden können, auf die Aktionäre einer AG hat der Bundesgerichtshof zumindest für nicht massgeblich beteiligte Aktionäre eingeschränkt.
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Den Spielraum von Mehrheitsgesellschaftern, einen Rechtsformwechsel auch gegen den Willen der Minderheitsgesellschafter durchzusetzen, hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Fall der Umwandlung eienr AG in eine GmbH & Co. KG erweitert:
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Von Vielen unbemerkt sind zum April 2005 die gesetzlichen Bestimmungen über die Bekanntmachung von Handelsregistereintragungen für GmbHs geändert worden.
Der neu in das GmbH-Gesetz eingefügte § 12 bestimmt nun:
Eine Abgrenzung, ab wann ein GmbH-Geschäftsführer das erlaubte unternehmerische Risiko überschreite und damit schädigend für die Gesellschaft handele, hat das Landgericht Düsseldorf versucht:
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EM.TV-Aktionäre, die durch falsche Ad-hoc-Mitteilungen des Medienunternehmens an der Börse Geld verloren haben, sollten den Verlust einklagen.
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Das Bundesjustizministerium hat die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex im elektronischen Bundesanzeiger förmlich bekannt gemacht.
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Zum 1. November 2005 tritt das „UMAG“, das „Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts“ in Kraft.
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Mit einer jahrelangen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof nun aufgeräumt: Der Geschäftsführer einer in England gegründeten „Ltd.“ mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland haftet nicht für die rechtsgeschäftlichen Verbindlichkeiten der Limited analog § 11 Abs. 2 GmbHG, nur weil die Limited mit
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Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG) beschlossen. Der Entwurf sieht vor, das Mindeststammkapital der Gesellschaften mit beschränkter Haftung von derzeit 25.000 ? auf 10.000 ? abzusenken.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen einer strengeren Inhaltskontrolle als frei vereinbarte Vertragsklauseln. Daher wird immer wieder versucht, die Geschäftsbedingungen im Vertragstext als „frei verhandelt“ zu vereinbaren, um so die AGB-Kontrolle zu umgehen.
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Der Kauf eines insolventen Unternehmens vom Insolvenzverwalter ist oftmals ein idealer Schritt in die Selbstständigkeit. Was aber ist, wenn das gekaufte Unternehmen doch nicht hält, was sich der Käufer hiervon versprochen hat?
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Auch bei einer stillen Gesellschaft kann der stille Gesellschafter (z.B. beim Vorliegen einer Haustür- oder einer Teleabsatzsituation) seine Beitrittserklärung widerrufen. Dieser Widerruf hat nach den dann anwendbaren Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft die Rechtsfolgen einer Kündigung, so dass der Vertragspartner
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