Das Europäische Parlament hat an dem Entwurf der Kapitalschutzrichtlinie (Richtlinie zur Änderung der 2. Gesellschaftsrichtlinie) einige Änderungen vorgenommen. So wurde die Informationspflicht an die Aktionäre über das Eintreten neuer Umstände gestrichen. Auch wurden einige Rechte der Minderheitsaktionäre abgeschwächt. Die Regelungen
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