Eine Aktiengesellschaft wird in einem Prozess mit einem Vorstandsmitglied – auch nach dessen Ausscheiden – ausschließlich durch ihren Aufsichtsrat vertreten. Der Aufsichtsrat kann im Prozess – auf der Grundlage einer ausdrücklichen Beschlussfassung – die bisherige Prozessführung des Vorstands genehmigen. Die
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