Gefahrenlage im Hotelzimmer
16. Mai 2012 |
Zivilrecht
Ist der Mangel eines Hotelzimmers schon bei dessen Anmietung vorhanden gewesen, haftet der Hotelbetreiber auch ohne Verschulden. Dabei ist eine Gefahrenquelle als Mangel anzusehen. Der Hotelier schuldet die gefahrlose Benutzung der Einrichtungen des Hotelzimmers, nicht die Einhaltung bestimmter Normen. Daher ist es unerheblich, ob die Einrichtung des Zimmers den technischen Vorgaben entsprochen hat. So die [...]


