Polizei

Der rechtsextreme Chat der Polizeianwärter

Das Polizeipräsidium Duisburg hat es nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu Recht abgelehnt, einen Kommissaranwärter, der während seines Vorbereitungsdienstes ausländerfeindliche und Menschen mit Behinderung herabwürdigende Bilder in einer Chatgruppe verbreitet hat, in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. 

Der

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Grabplatte

Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei Unglücksfällen – und ihre Anrechnung auf die Hinterbliebenenversorgung

Die Gewährung von Mehrleistungen nach dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) zu einer Witwen- und Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung darf nicht den beamtenrechtlichen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung schmälern.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatten die Ehefrau und

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Bundesnachrichtendienst

Sicherheitsüberprüfung – und keine Einschätzungsprärogative des BND

Auch die seit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.09.2015 beschlossenen Änderungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes lassen ein behördliches Letztentscheidungsrecht des Bundesnachrichtendienstes (BND) bei der Entscheidung über das Vorliegen eines Sicherheitsrisikos nicht hinreichend klar erkennen.

Mit dieser Begründung hat aktuell das Bundesverwaltungsgericht dem

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Bundeswehr

Keine dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung

Den Beurteilungsvorschriften der Bundeswehr fehlt die nach dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts erforderliche normative Grundlage. Der Gesetzgeber muss die wesentlichen Fragen des militärischen Beurteilungswesens im Soldatengesetz selbst regeln. Die einschlägigen Verordnungsbestimmungen (§§ 2, 3 SLV) und Verwaltungsvorschriften (Allgemeinen Regelungen A-1340/50 „Beurteilungen

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Geldscheine

Die über die Teilzeitquote hinausgehende Arbeitsleistung – und das Ruhegehalt

Für die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit bei Teilzeitbeschäftigung ist ausschließlich die sich aus der Teilzeitquote im Teilzeitbewilligungsbescheid ergebende Dienstzeit maßgeblich; darüber hinaus geleistete Arbeitszeiten bleiben außer Betracht.

Eine über die Teilzeitquote hinausgehende Arbeitsleistung ist mithin nicht ruhegehaltfähig.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

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Bundeswehr

Der Soldat als Sicherheitsrisiko

Die Überprüfung von Angehörigen der Bundeswehr auf Sicherheitsbedenken ist eine vorbeugende Maßnahme, die Sicherheitsrisiken nach Möglichkeit ausschließen soll. Dabei obliegt es der zuständigen Stelle, aufgrund einer an diesem Zweck der Sicherheitsüberprüfung orientierten Gesamtwürdigung des Einzelfalls die ihr übermittelten Erkenntnisse im

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Präsidialamt der FU Berlin

Die unerwünschte Berliner Universitätskanzlerin

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das von der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung gegenüber der Kanzlerin der Freien Universität Berlin angeordnete Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bestätigt.

Damit hat das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Kanzlerin gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin

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Hörsaal

Die abgelehnte „Entfristung“ des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer Professorin

Ist gesetzlich geregelt, dass ein Beamtenverhältnis auf Zeit unter bestimmten Voraussetzungen als Beamtenverhältnis auf Lebenszeit „fortgesetzt“ werden kann, begründet die Ablehnung eines entsprechenden Entfristungsantrags wegen Nichtbewährung ggf. ein Rehabilitierungsinteresse.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreit war die klagende Professorin

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Bundesverwaltungsgericht

Dienstvereinbarungen – und ihre Auslegung

Dienstvereinbarungen sind wie Gesetze auszulegen.

Eine Dienstvereinbarung schafft als Akt dienststelleninterner Rechtssetzung (Normenvertrag) für die Dienststelle und deren Beschäftigte unmittelbar geltendes Recht in der Weise, dass alle gegenwärtig oder künftig in der Dienststelle Beschäftigten vom Dienststellenleiter nach ihren Vorschriften behandelt

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Bundeswehr

Dienstliche Beurteilung von Soldaten

Für die dienstlichen Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr fehlt eine ausreichende gesetzliche Grundlage.

Anlass für diese Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts war die dienstliche Beurteilung eines Offiziers vom Juli 2021. Sie erfolgte auf der Grundlage des neuen

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